EASY
PENSION

 

Das variable Pensionskassenkonzept Easy Pension der ALSA PK bietet eine einfache und leicht verständliche Vorsorgelösung aus einer Hand: Sämtliche Leistungen infolge Invalidität und Tod sind in Prozenten des effektiven AHV-Lohnes versichert. Die Versicherten profitieren so von transparenten und günstigen Risikoleistungen. Überdies werden die von den Mitarbeitenden privat abgeschlossenen Versicherungen für Tod oder Invalidität durch Easy Pension hinfällig.
 

Easy Pension «Invalidität»

Easy Pension «Invalidität» bietet im Unglücksfall eine im Voraus definierte Gesamtleistung in Form einer Rente an. Die für die betroffenen Versicherten komplizierte Unterscheidung zwischen 1. und 2. Säule entfällt, weil die Pensionskasse die Leistungen zwischen der 1. Säule und dem festgelegten Leistungsniveau ausgleicht.

Berechnungsgrundlage ist das AHV-pflichtige Gehalt. Das versicherte Leistungsniveau kann 70, 80 oder gar 90% dieses Gehalts umfassen. Als weitere Besonderheit wird diese Leistung sowohl bei Krankheit als auch bei Unfall erbracht. Sämtliche Leistungen anderer Sozialversicherer (IV, UVG, etc.) und deren Kinderrenten fliessen in die Gesamtleistung von Easy Pension ein. Die für viele Versicherte unverständliche Trennung zwischen Unfall und Krankheit ist damit hinfällig.
 

Easy Pension «Tod»

Wie bei Eintritt einer Invalidität bietet Easy Pension «Tod» im Todesfall eine Gesamtleistung – mit einer Ausnahme: Die Kinderrenten werden zusätzlich zur Rente des Ehegatten oder Lebenspartners ausgerichtet. Ansonsten gilt auch im Todesfall, dass die Leistungen aus der Pensionskasse bis zum festgelegten Niveau unter Anrechnung der 1. Säule in Form einer einzigen Gesamtrente ausbezahlt werden.

 

Invalidenrente (inkl. Kinderrente) infolge Krankheit

Leistungen in % des AHV Jahreslohnes

 

 

 

Hinterlassenenrente infolge Todesfall

Leistungen in % des AHV Jahrelohnes