AKTUELLE
UMWANDLUNGSSÄTZE

 

Umwandlungssätze der ALSA PK

Für die ordentlichen Pensionierungen im Referenzalter betragen die neuen Rentenumwandlungssätze:

 

2019    obligatorisch 6.80% / überobligatorisch 6.20%

2020   obligatorisch 6.80% / überobligatorisch 6.00%

2021    obligatorisch 6.40% / überobligatorisch 5.80%

2022    obligatorisch 6.00% / überobligatorisch 5.60%

2023   obligatorisch 5.60% / überobligatorisch 5.60% (neu, umhüllend)

2024   obligatorisch 5.40% / überobligatorisch 5.40% (neu, umhüllend)

2025   obligatorisch 5.20% / überobligatorisch 5.20% (neu, umhüllend)

 

Versicherte, welche im 2023 64 (Frauen) und 65 (Männer) werden, sind von den neuen Umwandlungssätzen betroffen. 

Versicherte, welche im 2023 64 (Frauen) und 65 (Männer) werden und eine vorzeitige Pensionierung planen, sind betroffen.

 

Weshalb kann ALSA PK den Umwandlungssatz auf das obligatorische Vorsorgekapital senken?

Der Umwandlungssatz gemäss BVG-Gesetz wird für die Berechnung der obligatorischen Mindestleistungen angewendet. Für die Bestimmung der auszuzahlenden Altersrente wird zum Zeitpunkt der Pensionierung immer eine Vergleichsrechnung (Schattenrechnung) vorgenommen: Altersrente gemäss reglementarischen Umwandlungssätzen im Vergleich zu Altersrente berechnet gemäss BVG-Mindestvorschriften (BVG-Obligatorium-Kapital im Alter 64/65 multipliziert mit 6.80%). Die höhere Rente wird ausgerichtet.

 

Beispiel für eine ordentliche Pensionierung im Jahr 2023

 

 

Obligatorium

Über-Obligatorium

Total

Vergleichsrechnung
nach BVG-Obligatorium

Umwandlungssatz 5.60% 5.60%   6.80%
Kapital CHF 300'000 75'000 375'000 300'000
Altersrente CHF 16'800 4'200

21'000

20'400

 

Die Altersrente nach BVG -Obligatorium beträgt CHF 20'400. Die reglementarische Altersrente CHF 21'000. Die ALSA PK muss den höheren Wert als Rente überweisen: Die jährliche Altersrente beträgt in diesem Beispiel CHF 21'000. Somit sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen eingehalten.