AKTUELLE
UMWANDLUNGSSÄTZE
Senkung der Umwandlungssätze
Für die ordentlichen Pensionierungen im Alter 64 (Frauen) bzw. 65 (Männer) betragen die neuen Rentenumwandlungssätze:
2019 obligatorisch 6.80% / überobligatorisch 6.20%
2020 obligatorisch 6.80% / überobligatorisch 6.00%
2021 obligatorisch 6.40% / überobligatorisch 5.80%
2022 obligatorisch 6.00% / überobligatorisch 5.60%
Bei vorzeitigen Pensionierungen ab 1.1.2020 beeinflussen die neuen Rentenumwandlungssätze die Altersleistungen.
Weshalb kann ALSA PK den Umwandlungssatz auf das obligatorische Vorsorgekapital senken?
Der Umwandlungssatz gemäss BVG-Gesetz wird für die Berechnung der obligatorischen Mindestleistungen angewendet. Für die Bestimmung der auszuzahlenden Altersrente wird zum Zeitpunkt der Pensionierung immer eine Vergleichsrechnung (Schattenrechnung) vorgenommen: Altersrente gemäss reglementarischen Umwandlungssätzen im Vergleich zu Altersrente berechnet gemäss BVG-Mindestvorschriften (BVG-Obligatorium-Kapital im Alter 64/65 multipliziert mit 6.80%). Die höhere Rente wird ausgerichtet.
Beispiel für eine ordentliche Pensionierung im Jahr 2022
Obligatorium |
Über-Obligatorium |
Total |
Vergleichsrechnung |
|
---|---|---|---|---|
Umwandlungssatz | 6.00% | 5.60% | 6.80% | |
Kapital CHF | 268’000 | 28’000 | 296’000 | 268’000 |
Altersrente CHF | 16’080 | 1’568 | 17’648 |
18’224 |
Die Altersrente nach BVG -Obligatorium beträgt CHF 18’224. Die reglementarische Altersrente nur CHF 17’648. Die ALSA PK muss den höheren Wert als Rente überweisen: Die jährliche Altersrente beträgt in diesem Beispiel CHF 18’224. Somit sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen eingehalten.