AKTUELLES &
WISSENSWERTES
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6.75% Zins für Sparkapital der aktiv Versicherten per 31.12.2025
Im 2024 wurde der Zins (3.25%) für das Sparkapital der aktiven Versicherten moderat zu gunsten des Aufbaus der Wertschwankungsreserven festgelegt. Der Deckungsgrad per 30.11.2025 beträgt (provisorisch) über 114%. Mit der ALSA Anlagestrategie konnte eine Netto-Rendite von rund 5.00% erzielt werden. Aktien Schweiz, Ausland und Immobilien trugen zum guten Ergebnis bei.
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Zielwertschwankungs-Reserve übertroffen – Deckungsgrad per 31.10.2025 bei 113.7%
Basierend auf der Volatilität der Anlagestrategie wird finanzökonomisch der Zielwert der Wertschwankungs-Reserve berechnet. Bei ALSA PK beträgt das Ziel 12.73%. Dank der guten Rendite ist dieser Wert per Ende Oktober 2025 übertroffen worden. Per Definition verfügt ALSA PK bereits freie Mittel. Der Grenzwert gemäss OAK Berechnung für den Zinssatz, welcher noch nicht als Leistungsverbesserung gilt, beträgt für das Jahr 2025 1.75%. Damit eine höhere Verzinsung als 1.75% gewährt werden kann, ist ein hoher Deckungsgrad, nah am Zielwert von 12.73% entscheidend. Sollte die Rendite bis Ende Jahr stabil bleiben oder noch höher ausfallen, kann ALSA PK eine höhere Verzinsung als 1.75% ausschütten.
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myALSA ab 1. März 2024
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab dem 1. März das brandneue myALSA Versichertenportal live geht! Mit dieser Einführung können unsere Versicherte jetzt Berechnungen durchführen, Leistungen abfragen und vieles mehr - alles bequem von Ihrem Computer oder Mobilgerät aus.
Unsere Versicherte sind herzlich eingeladen, dieses neue Portal zu erkunden und von den zahlreichen Funktionen zu profitieren. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter diesem Link oder laden Sie das beigefügte Dokument herunter.
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Bekenntnis zu Nachhaltigkeit/ESG im Anlagereglement
Diese beinhalten das Bekenntnis, nach den gesetzlichen, statutarischen und finanziellen Interessen der Versicherten zusätzlich Kriterien der Nachhaltigkeit (ESG [Environment/ Social /Governance] Prinzipien) anzuwenden.
Der ESG Leitfaden ist abrufbar:
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Reform AHV 21
Was bedeutet das nun für Sie?
Die Reform AHV 21 legt das Referenzalter – einheitlich für Frauen und Männer – auf 65 Jahre fest. Das Referenzalter für Frauen, die zwischen 1961 und 1964 geboren sind, wird gemäss dem beiligendem Dokument schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben.
Selbstverständlich können Sie bei ALSA PK nach wie vor flexibel über Ihren Leistungsbezug entscheiden. Möglich ist der Bezug einer lebenslänglichen Rente, einer einmaligen Kapitalabfindung oder einer Mischform. Auch eine Teilpensionierung, vorzeitige oder aufgeschobene Pensionierung sind weiterhin möglich.
Weiterführende Informationen über die Reform AHV 21 finden Sie unter www.bsv.admin.ch/ahv21.
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Verminderung des Pensionierungsverlustes – Neue Rentenumwandlungssätze ab 2023
September 2021: ALSA PK hat das Ziel die finanzielle Stabilität auch bei ungünstigen Umfeld aufrecht zu erhalten. Tiefe Rendite und steigende Lebenserwartung beim gleichbleibenden Rentenumwandlungssatz verursachen hohe Pensionierungsverluste. Diese werden zu 100 Prozent von den aktiven Versicherten getragen. Die Kosten dafür können mit 1% bis 1.50% Zins an die Aktiven beziffert werden. Dieser Zins fehlt den aktiven Versicherten beim Aufbau ihres Vorsorgekapitals.
ALSA PK senkt ab 2023 schrittweise den Rentenumwandlungssatz. Dies vermindert die Pensionierungsverluste und bringt die von Aktiven und Rentnern gewünschte finanzielle gesunde Stabilität. Die Verzinsung des Vorsorgekapitals kann um das erhöht werden.
Wen betrifft die Senkung?
Alle Versicherten, die im 2023 oder später 64 bzw. 65 werden und ordentlich in Pension gehen. Auch Versicherte, die im 2023 64 bzw. 65 werden und eine vorzeitige Pensionierung planen sind davon betroffen.
Weitere Informationen: Merkblatt «neue Rentenumwandlungssäte», hier abrufbar.
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Kündigung Anschlussvertrag - Bundesgerichtsentscheid 2020
Dezember 2020: Ein Bundesgerichtsentscheid stärkt die Mitwirkung der Mitarbeitenden bei der Kündigung des Anschlussvertrages zu einer Pensionskasse. Eine Information an die Mitarbeitenden genügt nicht. Die Kündigung ist ungültig. Für weitere Informationen nehme Sie bitte mit uns Kontakt auf.
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Externe Mitgliedschaft für Austretende Versicherte über 58
Dezember 2020: Mit der externen Mitgliedschaft kann die Vorsorge bei einer Kündigung weitergeführt werden. Der Bezug der Altersrente wird weiterhin ermöglicht. Es können weiterhin Sparbeiträge einbezahlt werden. Das vorhandene Vorsorgekapital kann auf Wunsch beitragsfrei bei ALSA PK deponiert werden. Der Antrag auf eine externe Mitgliedschaft muss innerhalb von 2 Monaten seit Austritt aus der ALSA PK eingereicht werden.
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